Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse T: Zugmaschinen

 


 


Aufgrund der hohen Auslastung nehmen wir bis auf weiteres keine Fahrschüler für die T-Ausbildung an !


                           


 

 

 

 

Mindestalter:

16 Jahre

Voraussetzungen:

Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus.

Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbst fahrenden Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Befristung:

Die Klasse T ist unbefristet gültig.

Einschluss:

Klasse T schließt die Klassen L, M und S ein.

Sonstiges:

Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse L: Zugmaschinen


                                     


 

Mindestalter:

16 Jahre

Voraussetzungen:

Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus.

Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und selbst fahrenden Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).Im Anh._Betrieb nicht schneller als 25 km/h

Befristung:

Die Klasse T ist unbefristet gültig.

Einschluss:

/

Sonstiges:

Es handelt sich um eine reine theoretische Ausbildung. Wir empfehlen aber praktische Fahrstunden!!

 

 

 

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