| Führerschein/Fahrerlaubnis |
Aufgrund der hohen Auslastung nehmen wir bis auf weiteres keine Fahrschüler für die T-Ausbildung an ! |
Mindestalter: | 16 Jahre |
Voraussetzungen: | Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus. |
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbst fahrenden Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern). | |
Befristung: | Die Klasse T ist unbefristet gültig. |
Einschluss: | Klasse T schließt die Klassen L, M und S ein. |
Sonstiges: | Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. |
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Mindestalter: | 16 Jahre |
Voraussetzungen: | Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus. |
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und selbst fahrenden Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).Im Anh._Betrieb nicht schneller als 25 km/h | |
Befristung: | Die Klasse T ist unbefristet gültig. |
Einschluss: | / |
Sonstiges: | Es handelt sich um eine reine theoretische Ausbildung. Wir empfehlen aber praktische Fahrstunden!! |